Grenzpunkt und Abmarkung

Grenzpunkt und Abmarkung

Messingbolzen für Grenzmarken

Messingbolzen für Grenzmarken

Das Setzen einer Grenzmarke bezeichnet man als Abmarkung (so im BGB § 919). Die Grenzmarke ist die örtlich sichtbare Markierung eines Grenzpunktes. Die Grenze wird in den Bruchpunkten abgemarkt, also immer dann, wenn eine neue Grenze in eine vorhandene Grenze einbindet. Die klassische Grenzmarke ist der Stein mit einem Kreuz. In Sachsen sind viele der alten Grenzsteine aus Sandstein, machmal mit kunstvoll eingemeißelten Malteserkreuz, gelegentlich mit Schwertern. Einige andere historische Grenzeichen sind zum Beispiel Meißelzeichen in Zaunssäulen oder Mauerecken, so wie auf den Fotos unter Interessante Grenzmarken  zu sehen.

Je nach Beschaffenheit des Untergrundes setzt man zumeist Granitsteine (mit Kreuz) oder auch Messingbolzen mit der Aufschrift Grenzpunkt.

Im Freistaat Sachsen gilt die Abmarkungspflicht. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann man auf das Einbringen von Grenzmarken verzichten.